Instandhaltung

Technisch:

  • Prüfung (Inspektion) - Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes
  • Wartung - Bewahrung des Soll-Zustandes
  • Instandsetzung - Wiederherstellung des Soll-Zustandes
  • Alle sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen und Geräte müssen instandgehalten werden. Die maximalen Instandhaltungsfristen betragen in der Regel 1 Jahr (Ausnahmen z.B. Brandmelderanlagen vierteljährlich, Feuerlöscher innerhalb von 2 Jahren).

    Historisch:

    Wer gut schmiert, der gut fährt. – ist alt bekannt.

    Dieser Feuerlöscher wurde vor 2 Jahren als in Ordnung geprüft!