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Instandhaltung
Technisch:
Prüfung (Inspektion) - Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes
Wartung - Bewahrung des Soll-Zustandes
Instandsetzung - Wiederherstellung des Soll-Zustandes
Alle sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen und Geräte müssen instandgehalten werden. Die maximalen Instandhaltungsfristen betragen in der Regel 1 Jahr (Ausnahmen z.B. Brandmelderanlagen vierteljährlich, Feuerlöscher innerhalb von 2 Jahren).
Historisch:
Wer gut schmiert, der gut fährt. – ist alt bekannt.

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